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Rechtliches Dokument

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die 72-Stunden-Lösung, individuelle Softwareentwicklung, App-Entwicklung sowie Wartungs- und Support-Leistungen von Studio481.

Stand: August 2026
01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Studio481 (nachfolgend „Auftragnehmer”) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber”) über die Entwicklung von Individualsoftware, die 72-Stunden-Lösung, App-Entwicklung, KI- und Automatisierungslösungen sowie Wartungs- und Weiterentwicklungsleistungen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

Diese AGB richten sich an Geschäftskunden (B2B). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

02

Vertragsschluss & Angebote

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt.

Bei der 72-Stunden-Lösung gilt der im Angebot festgelegte Funktionsumfang als abschließend vereinbart
Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs bedürfen eines gesonderten Angebots
Die 72-Stunden-Frist beginnt mit schriftlicher Auftragsbestätigung und vollständiger Bereitstellung der für den Start erforderlichen Informationen durch den Auftraggeber
03

Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Bei der 72-Stunden-Lösung ist der Funktionsumfang bewusst klar abgegrenzt; Leistungen, die im Angebot nicht aufgeführt sind, sind nicht Vertragsgegenstand. Bei Individualprojekten werden Umfang und Meilensteine im Projektkonzept festgehalten.

Hinweis zur 72-Stunden-Frist

Die 72-Stunden-Frist bezieht sich auf die reine Entwicklungszeit ab Kickoff. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers (z. B. ausstehende Informationen oder Freigaben) verlängern die Frist entsprechend.

04

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

Keine Haftung für Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung

Fehlerhafte Angaben des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten

05

Vergütung & Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Bei Festpreisprojekten (u. a. der 72-Stunden-Lösung) ist der vereinbarte Preis unabhängig vom tatsächlichen Aufwand fällig, sofern sich der Leistungsumfang nicht ändert. Bei Weiterentwicklungs- und Support-Paketen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

06

Nutzungsrechte am Quellcode

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die für den vertragsgemäßen Gebrauch erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte an der individuell für ihn entwickelten Software. Der Auftragnehmer darf allgemeine, nicht kundenspezifische Programmbestandteile, Werkzeuge und Vorgehensweisen auch für andere Projekte weiterverwenden. Rechte Dritter (z. B. an eingesetzten Open-Source-Komponenten) bleiben von den jeweiligen Lizenzbedingungen unberührt.

07

Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die entwickelte Software zum Zeitpunkt der Übergabe dem vereinbarten Funktionsumfang entspricht. Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit diese AGB nichts Abweichendes regeln.

Wichtiger Hinweis
  • Die 72-Stunden-Lösung deckt ausschließlich den vereinbarten Funktionsumfang ab
  • Erweiterungswünsche sind über ein Folgeprojekt oder Support-Paket möglich
08

Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

09

Laufzeit & Kündigung von Support-Verträgen

Weiterentwicklungs- und Support-Pakete werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer im Angebot genannten Frist zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10

Vertraulichkeit & Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltene vertrauliche Informationen sorgfältig zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

11

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Diese AGB sind ein Muster und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Wir empfehlen, sie vor produktivem Einsatz durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.